Informationen für Patienten
Ergotherapie gehört zu den ärztlich zu verordnenden Heilmitteln. Sie beruht auf medizinischer und sozialwissenschaftlicher Grundlage und wird bei Menschen jeden Alters mit motorisch-funktionellen, sensomotorisch-perzeptiven, neuropschychologischen und / oder psychosozialen Störungen eingesetzt.
Die Ergotherapie (griech.: ergon= etwas tun, tätig sein) verfolgt das Ziel, Menschen dabei zu helfen, eine durch Krankheit, Verletzung, Behinderung oder abweichende Entwicklung verlorengegangene oder noch nicht vorhandene Handlungsfähigkeit im Alltagsleben wieder zu erreichen oder herzustellen. Ziel der Ergotherapie ist immer eine größtmögliche Selbständigkeit und Unabhängigkeit des Patienten.
Die Methode der Ergotherapie besteht in dem spezifischen Einsatz ausgewählter Aktivitäten, um Auswirkungen von Krankheit, Behinderung oder Entwicklungsverzögerung zu analysieren und zu behandeln.
Die Ergotherapie ist aufgeteilt in verschiedene Fachbereiche:
- Fachbereich Pädiatrie (Kinderheilkunde)
- Fachbereich Neurologie (Erwachsenenbereich und Kinder)
- Fachbereich Orthopädie und Chirurgie
- Fachbereich Geriatrie (Altersheilkunde)
Wie erfolgt die Verordnung von Ergotherapie
Ergotherapie gehört zu den Heilmitteln wie z.B. Logopädie und Physiotherapie. Heilmittel können zu Lasten der Krankenkassen verordnet werden, wenn sie notwendig sind. Der Hausarzt oder der Facharzt veranlasst die ambulante Ergotherapie und stellt die Verordnung aufgrund einer Diagnose aus. Der Arzt verordnet die Anzahl der Behandlungen und die Art der Behandlung laut Heilmittelverodnung. Dies können folgende Behandlungen sein:
- motorisch-funktionelle Behandlung
- sensomotorisch-perzeptive Behandlung
- Hirnleistungstraining/neuropsychologisch orientierte Behandlung
- Psychisch-funktionelle Behandlung
- Gruppentherapie
- Hausbehandlung